Rubrik Artikel  - Wissenswertes um die ZG

 
 Artikel geschrieben von:
Michael Hansen - Ellerndiek 14 - 24837 SL - Mitglied im DSV unter der Nummer 2757
Behördlich zugelassener und überprüfter Sittichzüchter
Erstellt im Oktober 2008 . Aktualisiert Dezember 2010
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18. Oktober 2012:

Nachfolgender Bericht wurde zu Zeiten der behördlich geforderten Zuchtgenehmigung von mir erstellt.

Bitte berücksichtigen das eine Genehmigung für Wellensittiche sowie andere Sittiche heute nicht mehr nötig ist.

 

Wissenswertes rund um die behördlich verlangte Erlaubnis zur Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen

Verordnungen, Gesetze, Ringbestellung, ect

Deutschland ist wohl das einzige Land wo man für die Zucht von Wellensittichen eine Zuchtgenehmigung benötigt. Diese Zuchtgenehmigung gibt es seit 1970 und beschränkt sich nicht nur auf Wellensittiche sondern auf alle Papageien und Sittiche. Pauschal kann man sagen für alle Krummschnäbel. Finken, Kanarien, selbst Beos und viele andere Vogelarten darf man ohne eine Zuchtgenehmigung züchten.

Der Sinn der Zuchtgenehmigung und der Psittekoseverordnung ist es, anhand der Ringe u.a. schnell die infizierten Vögeln der Papageienkrankheit (Psittakose) zu identifizieren und da ist es nicht nur wichtig den Vogel oder andere Vögel beispielsweise aus dem Nistkasten stammen und verkauft wurden sowie den Züchter anhand der Ringnummer schnell ausfindig zu machen um so eine Verbreitung der Psittakose effektiv zu einzudämmen.

Das es auch die Ornithose bei Spitzschnäbeln gibt, ist sehr wahrscheinlich vielen bekannt, aber warum da nicht auch bei den Spitzschnabelzüchtern eine Ringpflicht auferlegt wird, darüber könnte ich lange und ausgiebig philosophieren ;). Ornithose und Papageienkrankheit sind identisch aber konnten so, anhand mangelnder Analytik so in der Vergangenheit nicht zugeordnet werden. Schaun wir mal ob sich zukünftig da noch was tut.

 

Für die Erlaubnis zur Zucht und dem Handel mit Papageien und Sittiche ist dein zuständiger Amtstierarzt zuständig. Dieser entscheidet dann ob du als Bewerber die ZG zugesprochen bekommt.

Einige der Voraussetzungen die schon verschiedene Atä prüften: Quarantäneraum, praktische Prüfung, Ernährung, Krankheitsbilder, Psittakose, Sachkundeprüfung allgemein, Anatomie, schriftlicher Test, polizeiliches Führungszeugnis und noch einiges anderes, was dem zuständigen Ata einfällt.

Was nun der zuständige Ata in deiner Stadt/Kreis prüft, das kannst du am besten mittels eines Telefonats mit ihm prüfen. Kurioses liest  man da immer wieder in einigen Foren was geprüft, wenn überhaupt geprüft, wurde. Über den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen, soll sich jeder sein eigenes Bild machen.

Was mir pers. immer wieder sauer aufstößt ist es das Atä teilweise nur ZG´s für 1 paar Wellensittiche erteilen. Wer die Problematiken einer Wellensittichbrut kennt, würde sicherlich 2 Paare gestatten, denn wo legt man in den ersten Tagen ein Küken bei nur einem angesetzten Paar unter? Wo doch bekannt ist das in den ersten Tagen die Küken von der lebensnotwendigen Kropfmilch der Henne angewiesen sind, die man künstlich nicht herstellen kann. Na ja, ich möchte nicht zu weit abschweifen .... daher wären nach meinem Verständnis mind. 2 Paare sinnvoll.

 

ACHTUNG: Rechtliche Konsequenzen für Schwarzzüchter

Züchtet man in der BRD ohne diese Erlaubnis (ZG) ist das der Tatbestand einer Straftat die finanziell gesehen ein Bußgeld von mehreren Tausend € sogar nach sich ziehen kann. Das ist natürlich abhängig von dem Tatbestand in welchem Umfang, wie oft ect  gezüchtet wurde sowie kommt es auf den zuständigen Ata und ggf. sogar auf den Richter darauf an, wenn es vor Gericht gehe sollte.

Grundlage dafür ist das Tierseuchengesetz der § 9 (1) sowie speziell der §17g (1)

 

 

Gewerbsmäßige Zucht

Oftmals wird auch die Frage gestellt "Was ist eigentlich gewerbsmäßiges züchten?"

Hier möchte ich einmal einen Auszug vom BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.) zitieren:

Was bedeutet "gewerbsmäßig"?

Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

  • Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
  • Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und 
    1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder 
    2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder 
    3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
  • Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.

Dennoch gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Aussagen, die dann für die einzelnen Bundesländer auch bindend sind!

 

 

Nachdem die Zuchtgenehmigung erteilt wurde und man sich schon Gedanken macht, welches seiner Paare man jetzt ansetzen möchte, muss man sich auch Gedanken darüber machen, welche Psittakoseringe man für die Nachzuchten (Wellensittich 4,0 - 4,4mm Ringgröße) verwenden will. Pauschal gesagt: Hansi Bubi 4,0mm und Halbstandart - Standart 4,4mm.

Jeder Wellensittich, der sich nun in deinen Volieren aufhält sollte einen Ring haben. Hast du vorher einige Wellensittiche gehabt die keine Ringe hatten, muss du sie nachberingen, du bist ja dann Züchter! Siehe auch Psittakoseverordnung ganz unten.

 

Es gibt einige Vereine und Organisationen, die berechtigt sind Psittakoseringe herzustellen oder  den Auftrag zur fertig solcher Ringe zu erteilen und diese dann auch auszugeben.

Für die Ringbestellung muss man bei fast allen Vereinen, Vereinigungen, Verbänden eintreten und Jahresbeiträge zahlen. Die Ausnahmen dafür sind der ZZF und der BNA!

Die jeweiligen Adressen habe ich mit jedem Namen der einzelnen Organisationsnamen in der nachfolgenden Liste verlinkt. Dort bekommt man auch diverse Formulare wie Antrag auf Mitgliedschaft, Ringbestellung ect.

Das nur zugelassene Züchter mit ihrer beglaubigten Kopie oder dem Original, bei den unten aufgeführten Verbänden / Organisationen Psittakoseringe bestellen dürfen sollte klar sein. Ich werde aber dennoch gleich da noch weiter drauf eingehen :)

 

 

 

Berechtigte Vereine und Verbände die Psittakoseringe ausgeben dürfen

Da wären unter anderem:

  ZZF - Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.

Bei dem ZZF muss man nicht eintreten und einen Mitgliedsbeitrag zahlen um Psittakoseringe zu erhalten. Eine beglaubigte beigefügte Kopie der Zuchtgenehmigung mit der ersten Ringbestellung genügt um die Ringe vom ZZF zu erhalten.

Die Ringe vom ZZF sind die so genannten offenen Ringe. Diese Ringe sind zwar geschlossen, haben aber eine Sollbruchstelle, die man mit einer speziellen Ringzange leicht brechen und die Ringe dann offen dem Vogel umlegen kann. Sie werden mit einer Ringzange vorsichtig um das Vogelbein wieder zusammen gedrückt mit der dafür vorgesehenen Aussparung. Ich habe immer etwas bedenken mit einer Ringzange die Ringe dem Vogel anzulegen und drücke sie daher mit meinem Zeigefinger und meinem Daumen vorsichtig wieder zu, so dass sie gut anliegen, keinen Grat haben an denen sich die Tiere verletzen könnten.

Selbstverständlich kann man diese Ringe auch ohne ein aufbiegen den Jungvögel ab ca. dem 6. Lebenstag überstreifen.

Wichtig: Will man mit seinen Tieren auf Ausstellungen und Meisterschaften gehen werden die offenen ZZF Ringe nicht anerkannt!

Ich habe jetzt nicht alle Ringbezeichnungen aufgeführt, sondern mir nur die vom ZZF heraus gesucht und aufgeführt.

Folgende Bezeichnungen stehen auf einem ZZF Ring:

Z S 827 189

Z = ZZF

S = Kennbuchstabe für das Bundesland, in dem Fall Schleswig - Holstein

827 = Die zugeordnete Züchternummer für seine Ringbestellung. Diese Nummer wird sich bei der nächsten Ringbestellung wieder ändern.

189 = Laufende Ringnummer aus der Ringbestellung

 

Ringbestellung beim ZZF:

Anfängern würde ich empfehlen erst einmal die offenen ZZF Ringe zu nehmen für ihre ersten Bruten.
Solltest du im ersten Zuchtjahr erkennen, das die Vogelzucht nichts für dich ist, dann hättest du u.U. eine Mitgliedschaft in einem Verein für nichts.

Du benötigst ein Sachkundenachweisbuch für deine Eigenzuchten sowie deine Neukäufe. Also nur 1 (!) Buch. Ab dem Tage wo du Züchter bist musst du Buch führen über alle Nachzuchten und Vogeleinkäufe/schenkungen/abgabetiere.
Alle Tiere die du jetzt hast, brauchst du da grundsätzlich nicht eintragen.
Sobald du das Sachkundebuch hast, ist es selbsterklärend was da rein muss.

Ein Sachkundebuch kann man u.a. beim Graf Versand bestellen. Dort bekommt man auch allerlei Zuchtbedarf wie Nistkästen, ect. Selber bestelle ich fast ausschließlich nur noch beim "Grafen" oder eben bei der Bird Box, da ich soweit sehr zufrieden bin mit dem Angebot.

Also Ringzange, Sachkundebuch und ZZF Ringe.

Das Bestellformular für die ZZF Ringe bekommt man hier

Da trägst du dann bei den 4,0mm Ringen (Wellensittich) 50 Stück ein. Das ist die Mindestbestellmenge und mit 50 Stück kommst du schon recht weit würde ich aus der Entfernung mal sagen. Solltest du mehr benötigen dann nehme 100 Stück. Die Versandeinheiten sind immer in 50er Ringen, also 50, 100, 150 ect.
 
Es gibt verschiedene Ringzangen und du solltest darauf achten das deine für 4,0mm ZZF Ringe geeignet ist. Für geschlossene Ringe reicht ein Federkiel als Hilfe bei der 3:1 Methode.

Auf der 2ten Seite der ZZF Bestellseite findest du unten dann einige Punkte.
Du machst da dann bitte einen Haken bei
o Zuchterlaubnis gem. 17g (Original, Zweitschrift, beglaubigte Kopie liegt bei)
Mit den beiden Bestellzetteln (Seite 1 & 2) schickst du die Kopie deiner ZG an den ZZF. Die beglaubigte Kopie bekommst du wieder.  

Dann bekommst du ein paar Tage später die Ringe, deine beglaubigte Kopie sowie deinen Bestellschein wieder und auf dem Bestellschein steht dann deine ZZF Nummer. Das ist eine andere Nummer wie deine Ringe die du da bekommst. Das liegt da dran das auf den ZZF Ringen nie die Züchternummer steht, sondern das der ZZF die Ringe deiner Nummer die sie dir da gaben zuordnen und bei der nächsten Bestellung können die Ringnummern (die ersten) komplett anders sein.
Beim DSV, VZE, AZ, DKB ect wäre das anders. Da steht auf deinen Ringen DEINE Züchternummer mit der du da auch dort Mitglied bist.

Bei der nächsten Bestellung beim ZZF benötigst du die Nummer die der ZZF dir auf deine letzte Bestellung geschrieben hat und diese Nummer ist zu dir als Züchterin zugeordnet.
Bitte merke dir diese Nummer, beim nächsten mal brauchst du keine beglaubigte Kopie deiner ZG wieder hin schicken sondern es langt das eintragen "deiner" Nummer.

Das die ZZF Ringe durch reinigen unleserlich werden, kann ich nicht bestätigen. Sie sind deutlicher wie so manch anderer Ring anderer Verbände und da möchte ich jetzt keinen Namen nennen, wen ich speziell meine.

 

Ich bin nur wegen der sehr guten Ringqualität in einen Verein getreten, mit dem ich nach wie vor auch sehr zufrieden bin.

 

 
Bei nachfolgenden Ringen steht u.a. auch die Ringgröße, Züchternummer, Jahreszahl, laufende Nummer drauf und haben für jedes Jahr eine andere Farbe (Ausnahme BNA).
 
  BNA - Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.

Geschlossene silberfarbene Ringe

 
  VZE - Vereinigung für Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdländischer Vögel

Geschlossene silberne Jahresringe wo u.a. auch das Jahr, Ringgröße, Mitgliedsnummer, fortlaufende Ringnummer drauf steht. Bekommt man nur wenn man Mitglied ist.

 
  DSV - Deutsche Standard - Wellensittich-Züchter - Vereinigung e.V.

Geschlossene Jahresringe (für jedes Jahr eine andere Farbe)  wo u.a. auch das Jahr, Ringgröße, Mitgliedsnummer, fortlaufende Ringnummer drauf steht. Bekommt man nur wenn man Mitglied ist.

 
  AZ - Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V.

Geschlossene Jahresringe (für jedes Jahr eine andere Farbe)  wo u.a. auch das Jahr, Ringgröße, Mitgliedsnummer, fortlaufende Ringnummer drauf steht. Bekommt man nur wenn man Mitglied ist.

 
  DKB - Deutscher Kanarien- und Vogelzüchterbund e.V.

Geschlossene Jahresringe (für jedes Jahr eine andere Farbe)  wo u.a. auch das Jahr, Ringgröße, Mitgliedsnummer, fortlaufende Ringnummer drauf steht. Bekommt man nur wenn man Mitglied ist.

Der DKB gibt auch Psittakoseringe in anderen Größen wie z.B. für den Wellensittich aus, nach Eintritt in der Organisation.

 
 

  Gesetze und Verordnungen rund um die Wellensittichzucht- und Haltung

Alle nachfolgenden Verordnungen und Gesetze liegen nicht auf dem Server von www.rainbowzucht.de

  Psittakoseverordnung

  Tierschutzgesetz

 
Tierkörperbeseitigungsgesetz

 
Tierseuchengesetz

 
Bundesnaturschutzgesetz

 
Bundesartenschutzverordnung

 
Tierzuchtgesetz

 
Tiertransportverordnung

 
Mindestanforderung für das Halten von Papageien
 

 

 
 

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